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Dienstleistungen und Infos

Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb ins Ausland bringen und dort zulassen.

Dienstleistungen und Infos

Es ist ein Hauptwohnsitz / Firmensitz in Bochum erforderlich.

Für die notwendige Identifizierung des Fahrzeuges ist von einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder ähnlich) eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen, alternativ genügt es, wenn die letzte Begutachtung zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), Abnahme nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) bei Antragstellung nicht älter als drei Tage ist.

Für das Ausfuhrkennzeichen ist eine gültige Hauptuntersuchung für den beantragten Zeitraum erforderlich.

Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ist generell eine Bescheinigung über die Identifizierung der Fahrgestellnummer von einer Prüforganisation vorzulegen.

Es ist auch möglich, für im Ausland registrierte Fahrzeuge ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dabei ist neben den ausländischen Dokumenten eine Abnahme gemäß § 29 StVZO und eine Bescheinigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, erforderlich.

Wird neben den ausländischen Fahrzeugpapieren eine EG-Übereinstimmungserklärung - C O C -  sowie die Bescheinigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, vorgelegt, kann die Ausfuhr ebenfalls durchgeführt werden. (Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, ist zusätzlich die Abnahme nach § 29 StVZO und die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.)

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
     
  • Versicherungsdeckungskarte für Ausfuhr (dreifach, grün-gelb):
    Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen mit nachträglich geänderter Fahrzeugart dürfen nicht akzeptiert werden. Auf den Versicherungsbestätigungen muss die Fahrzeugart eingetragen sein, die auch im vorgelegten Fahrzeugbrief vorhanden ist.
     
  • original HU-Bericht (TÜV-Bescheinigung)
     
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
     
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen können. Eine Zulassung durch Dritte ist nicht möglich. Führerscheine werden hier nicht als Legitimation anerkannt (Bei Personen aus EU-Mitgliedsstaaten, werden die dort existierenden Ausweisdokumente akzeptiert).
     
  • original Kaufvertrag
     
  •  SEPA-Mandat 
     
  • Kann kein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat vorgelegt werden, ist die Kfz-Steuer vorab beim Zollamt zu entrichten und bei Antragstellung nachzuweisen.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten telefonisch einen Termin.
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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