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Dienstleistungen und Infos

Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land, das nicht der EU angehört, einführen und in Bochum zulassen.

Dienstleistungen und Infos

Bei Einfuhren besteht eine generelle Vorführpflicht vor Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn keine zeitnahe lokale Abnahme nach § 21 und § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beziehungsweise eine schriftliche Bestätigung des Händlers über die zeitnahe Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vorliegt.

Vorausgesetzt wird außerdem ein Wohnsitz in Bochum (bei Privatpersonen). Bei Firmen muss der Firmensitz in Bochum sein.

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

  • ausländische Fahrzeugpapiere (Herstellerpapiere) und gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder eine Abnahme nach 13 EG-FGV, § 21 oder § 29 StVZO
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
     
  • gegebenenfalls Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
     
  • Versicherungsnachweis (7-stelliger PIN-Code)
     
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters (Personalausweis / Pass der Vertreterin oder des Vertreters)
     
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit Ausweis bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
     
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
    • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
    • diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
       
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
     
  • Zulassung durch Dritte: Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen. Hierbei muss das durch die oder den Halter:in und/oder die kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

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Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de