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Dienstleistungen und Infos

Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land anmelden

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Mitgliedsstaat der EU einführen und in Bochum zulassen.

Dienstleistungen und Infos

  • Wohnsitz beziehungsweise Firmensitz in Bochum
  • Bei Einfuhren besteht eine generelle Vorführpflicht vor Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn keine zeitnahe lokale Abnahme nach § 21 und § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beziehungsweise eine schriftliche Bestätigung des Händlers über die zeitnahe Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vorliegt.
  • Hinweise zur Umsatzsteuer:
    Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben, die durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird.
    In diesem Fall ist außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten (§ 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz).

Online-Dienste

Online-Terminvereinbarung

Eine Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie online buchen:

  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters (Personalausweis/Pass der vertretenden Person)
     
  • Versicherungsnachweis (7-stelliger PIN-Code)
     
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
     
  • ausländische Fahrzeugpapiere (Herstellerpapiere) und gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder eine Abnahme nach 13 EG-FGV, § 21 oder § 29 StVZO
     
  • bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit Ausweis
     
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Fahrzeuge für minderjährige Personen können nur zugelassen werden, wenn
    • diese Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder
    • diese Person die für das zuzulassende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und somit die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllt.
  • gegebenenfalls Erklärung für Umsatzsteuerzwecke (siehe oben)
     
  • Zulassung durch Dritte: 
    Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen. Hierbei muss das durch die oder den Halter:in und/oder kontoinhabende/zahlende Person unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer mit vorgelegt werden.

Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


Büro für Kfz-Angelegenheiten

Call-Center

Telefonnummer
0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de