Die bis zum 30. September 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen wird nicht weiter verlängert.
Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Die bis zum 30. September 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen wird nicht weiter verlängert.
Demnach müssen ukrainische Fahrzeuge, welche länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland fahren oder einen dauerhaften Standort begründen, umgeschrieben werden.
Weitere Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge und Geltung ukrainischer Führerscheine finden Sie
Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine für Kfz-Angelegenheiten können Sie online oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen:
Formulare
Für die Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- ein Ausweisdokument
- die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder
- eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- der Nachweis der Versicherung (eVB - keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten)
- SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt
Sollten Antragsteller*innen und eingetragene Halter*innen abweichen, ist die Verfügungsberechtigung für das Fahrzeug zum Beispiel anhand einer formlosen Überlassungserklärung des Halters nachzuweisen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
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- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
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- Auto anmelden
Sie wollen Ihr Fahrzeug anmelden, wissen aber nicht, was zu beachten ist? Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Zulassung (Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung) von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen.
- Änderung Halterdaten
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- Änderung Kennzeichen
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