BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Büro für Kfz-Angelegenheiten

Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit einem eigenen PKW nach Deutschland eingereist sind und keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen, können befristet am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.

Betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer hatten bisher die Möglichkeit, eine bis zum 1. April 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen zu beantragen. Diese Regelung wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bis zum 30. September 2024 verlängert. 

Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihrer Kfz-Versicherung, längstens bis zum 30.September 2024 erteilt.

Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.

Zwecks Antragstellung beziehungsweise Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte über Buergerservice@bochum.de.

Weitere Informationen zu zulassungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Pkw finden Sie