Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit einem eigenen PKW nach Deutschland eingereist sind und keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen, können befristet am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.
Betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer hatten bisher die Möglichkeit, eine bis zum 1. April 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen zu beantragen. Diese Regelung wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bis zum 30. September 2024 verlängert.
Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihrer Kfz-Versicherung, längstens bis zum 30.September 2024 erteilt.
Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Zwecks Antragstellung beziehungsweise Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte über Buergerservice@bochum.de.