Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit einem eigenen PKW nach Deutschland eingereist sind, können befristet am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.
Die Ausnahmegenehmigung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Regelung gemäß § 47 Absatz 1 FZV kann auf Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine befristet verlängert werden.
Zwecks Antragstellungen kontaktieren Sie uns bitte über Buergerservice@bochum.de.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auch für Führerscheinangelegenheiten hier: