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Büro für Kfz-Angelegenheiten

Ukrainische Fahrzeuge

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Ukrainerinnen und Ukrainer, die mit einem eigenen PKW nach Deutschland eingereist sind, können befristet am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.

Die Ausnahmegenehmigung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Regelung gemäß § 47 Absatz 1 FZV kann auf Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine befristet verlängert werden.

Zwecks Antragstellungen kontaktieren Sie uns bitte über Buergerservice@bochum.de.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auch für Führerscheinangelegenheiten hier: