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Büro für Kfz-Angelegenheiten

Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Die bis zum 30. September 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen wird nicht weiter verlängert.

Die bis zum 30. September 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen wird nicht weiter verlängert.

Demnach müssen ukrainische Fahrzeuge, welche länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland fahren oder einen dauerhaften Standort begründen, umgeschrieben werden.

Weitere Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge und Geltung ukrainischer Führerscheine finden Sie

Eine persönliche Vorsprache im Büro für Kfz-Angelegenheiten ist nur mit Termin möglich. Termine für Kfz-Angelegenheiten können Sie online oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen:

Formulare

Für die Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • ein Ausweisdokument
  • die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder
  • eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • der Nachweis der Versicherung (eVB - keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten)
  • SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt

Sollten Antragsteller*innen und eingetragene Halter*innen abweichen, ist die Verfügungsberechtigung für das Fahrzeug zum Beispiel anhand einer formlosen Überlassungserklärung des Halters nachzuweisen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8282 Call-Center
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung
 

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Hinweise

Eine Infotheke ist vorhanden.


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Call-Center

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0234 910-8282
Faxnummer
0234 910-8211
E-Mail Adresse
Buergerservice@bochum.de