Seit dem 1. Juli 2012 kann das Wechselkennzeichen unter bestimmten Bedingungen für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Wechselkennzeichen können allerdings nur Fahrzeugen zugeteilt werden, die in die gleiche EU-Fahrzeugklasse M 1 (PKW´s und Wohnmobile), L (Kräder, Trikes und ähnliches) oder O 1 (Anhänger bis 750 kg) gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fallen und wo Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es ist aber auch möglich, dass eines oder beide Fahrzeuge ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist.
Das Wechselkennzeichen (hier: BO-ZZ701 und BO-ZZ702) wird aus einem an den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil (zum Beispiel: BO-ZZ70) und den jeweiligen (kleineren) fahrzeugbezogenen Teilen (zum Beispiel 1 und 2) bestehen.
Für die beiden mit dem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge bedeutet dies, dass entweder das Fahrzeug mit dem Kennzeichen BO-ZZ701 oder das andere Fahrzeug mit dem Kennzeichen BO-ZZ702 am Straßenverkehr teilnehmen darf. Der gemeinsame Kennzeichenteil BO-ZZ70 muss immer an das Fahrzeug angebracht werden, das gerade gefahren werden soll. Der kleine, fahrzeugbezogene Teil des Wechselkennzeichens bleibt fest an demselben Fahrzeug angebracht. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. Fahrzeuge, die kein vollständiges Wechselkennzeichen besitzen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Besonderheiten:
Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, Rote oder Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.
Beide Fahrzeuge müssen versteuert und versichert werden.
Die Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um sechs Euro je Fahrzeug.
Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Weitere Informationen können unter der Rufnummer 0234 910-8282 eingeholt werden.