Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Führerscheine aus dem EU-und EWR-Ausland brauchen nicht mehr umgetauscht werden. Sie gelten wie ein deutscher Führerschein und auch im gleichen Umfang. EWR-Staaten sind derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen. (Sollten Sie gleichwohl Fragen haben, melden Sie sich bitte).
Es gibt aber einige Ausnahmen, die Sie unbedingt beachten müssen:
- Wenn Ihr ausländischer EU-Führerschein die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung enthält, gilt diese für maximal fünf Jahre in Deutschland, sofern Ihr EU-Führerschein zum Führen von Kraftomnibussen berechtigt und für mehr als fünf Jahre ausgestellt wurde (bitte zur Führerscheinstelle kommen).
- Eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis berechtigt in Deutschland dann nicht ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn Sie einer Sperrfrist unterliegen.
Obwohl in der EU auch in Führerscheinangelegenheiten relativ viel Freiheit eingetreten ist, müssen Sie doch mit Überprüfungsmaßnahmen der Führerscheinstelle rechnen, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, jedoch im EU-Ausland einen Führerschein erworben haben. Freizügigkeit innerhalb der EU besteht im Bereich der Fahrerlaubnis noch nicht. Wer in Deutschland fahren möchte, soll auch auf die entsprechenden Verkehrsregeln und Verkehrsverhältnisse geschult und geprüft werden. Deshalb wird hinterfragt, ob Sie sich tatsächlich die notwendigen 185 Tage um den Führerscheinerwerb herum im Ausland aufgehalten haben. Auch wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wegen drohender Überprüfungsmaßnahmen vor einer Neuerteilung lieber einen Führerschein im Ausland erwerben, müssen Sie dennoch mit Überprüfungsmaßnahmen rechnen, wenn die Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung noch bestehen.
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