Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
(Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung)
Tempo 100 Plakette
Sie möchten für einen Anhänger die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen beantragen.
Dienstleistungen und Infos
- Bestätigung des Herstellers oder Gutachten einer beziehungsweise eines amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfingenieur:in über die erfüllten Vorgaben der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
- Handelt es sich bei dem Anhänger um ein Neufahrzeug, so kann davon ausgegangen werden, dass entweder der Hersteller (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder die beziehungsweise der amtlich anerkannte Sachverständige (Einzelbetriebserlaubnis) bestätigen, ob die Vorgaben der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllt sind.
- Bei bereits im Verkehr befindlichen Anhängern ist die Vorführung bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich. Der oder die amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieur:in erstellt, falls der Anhänger die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, auf einem Formblatt einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere, den die Zulassungsbehörde in Feld 22 der Fahrzeugpapiere übernimmt.
- Abstempeln/Siegeln der 100 km/h-Plakette durch die Zulassungsbehörde. Das Anbringen der 100km/h Plakette am Anhänger erfolgt dann durch die Halterin oder den Halter.
- Eine Überprüfung des Zugfahrzeugs durch die Zulassungsbehörde findet grundsätzlich nicht statt.
- Die Verantwortung, ob die Vorgaben - insbesondere die Masseverhältnisse - des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO eingehalten werden, trägt der oder die Halter:in beziehungsweise Nutzer:in der Fahrzeug- / Anhänger- Kombination.
- Sofern in den Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, kann die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
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Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
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