Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
Laut § 13 Fahrzeug-Zulassung-Verordnung (FZV) müssen die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren zu melden.