Welche Infos gibt es dazu?
Einige Fahrerlaubnisbehörden verlangen, dass dem Antrag auf Umtausch des bisherigen Führerscheins in den neuen EU-Führerschein eine Abschrift aus der Führerscheinkartei der Fahrerlaubnisbehörde, die die Erstausstellung des Führerscheins durchgeführt hat, beigefügt werden soll.
Die Abschrift ist in bestimmten Fällen erforderlich, um feststellen zu können, ob die Fahrerlaubnis noch besteht und die Fahrerlaubnisklassen noch zutreffend sind.
Gerne können Sie diese Karteikartenabschrift per E-Mail an fuehrerscheine@bochum.de beantragen.
Bitte geben Sie dabei folgendes an:
- Ihren Namen, Vornamen (ggf. Geburtsnamen)
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre aktuelle Meldeanschrift.
- Die neue zuständige Fahrerlaubnisbehörde, unter Angabe der dortigen Fax-Nummer.
(Die Abschrift wird an die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersandt.)
Benötigen Sie von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde die Abschrift, können Sie diese dort selbst beantragen.
Aufgrund bundeseinheitlicher Absprachen der Landesverkehrsministerien wird die Fahrerlaubnisbehörde selbst eine Anfrage zur Richtigkeit der aus dem alten Führerschein übernommen Daten bei den auswärtigen Fahrerlaubnisbehörden einholen.
Für Bochumerinnen und Bochumer, die ihren Führerschein in Bochum erworben haben und hier den Umtausch in den neuen Kartenführerschein beantragen, benötigen wir in aller Regel keine Abschrift aus der Führerscheinkartei.