Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Ein Internationaler Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn ein Kartenführerschein vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Papier-Führerschein vorher in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Falls der Papier-Führerschein nicht in Bochum ausgestellt worden ist, benötigt man eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheins.
Benötigt wird ein internationaler Führerschein nur noch in sehr seltenen Fällen. In den Ländern der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind internationale Führerscheine entbehrlich, weil die nationalen Führerscheine gegenseitig anerkannt sind. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise, ob ein Internationaler Führerschein erforderlich ist.
Für einige andere Staaten ist die Ausstellung des internationalen Führerscheines anzuraten (zum Beispiel USA / Kanada). Nehmen Sie aber unbedingt auch den nationalen Führerschein mit, weil der internationale Führerschein nicht für sich selbst gültig ist und somit auch keinen Ersatz für den nationalen Führerschein darstellt (wenn Sie ein Fahrzeug mieten wollen, wird unter Umständen auch die Vorlage des nationalen Führerscheines verlangt). Der internationale Führerschein dokumentiert lediglich mehrsprachig, dass Sie im Besitz bestimmter nationaler Führerscheinklassen sind. Aus diesem Grunde finden Sie auch die Führerscheinnummer des nationalen Führerscheines im internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist im Inland nicht gültig.
Die Gültigkeit des internationalen Führerscheines ist an die Gültigkeit des nationalen Führerscheines gebunden. Läuft er ab, läuft auch automatisch der internationale Führerschein ab. In jedem Fall ist die Gültigkeit des internationalen Führerscheines auf maximal drei Jahre befristet.
Die Führerscheinstelle kann den internationalen Führerschein sofort ausstellen. Er muss nicht bestellt werden und Sie können ihn gleich mitnehmen.
Rechtsgrundlagen:
- § 25b Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung)
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