Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. Die Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist nur in besonderen dringenden Fällen zulässig.
Ein Informationsgespräch ist zwingend erforderlich. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Befreiung kann nicht durch eine Vertretung beantragt werden.
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