Rechtliche Voraussetzungen:
Die Übermittlung von Halter:innen- beziehungsweise Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist in § 39 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und die entsprechenden Gründe in ihrem oder seinem Antrag darlegen. Die Zulassungsstelle prüft anhand dieser Gründe, ob die Auskunft erteilt werden kann. Sie darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden. Je nach Art der Daten, über die Auskunft gewünscht wird, ist es zudem Voraussetzung, dass der oder die Antragsteller:in sie auf andere Weise entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.
Halterauskunft
Sie möchten, zur Verfolgung von Rechtsansprüchen, über die Halterin oder den Halter eines Fahrzeuges oder deren bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Auskunft erhalten.
Dienstleistungen und Infos
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers mit aktueller Meldebescheinigung
- Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass der vertretenden Person sind vorzulegen.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Informationen.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
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