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Dienstleistungen und Infos

Führerscheinerweiterung B96 oder B196

Sie haben schon einen Führerschein, möchten aber noch eine weitere Klasse erwerben (zum Beispiel zu Klasse B zusätzlich noch die Klasse B96 oder B196). Dieser Vorgang wird als „Erweiterung“ der Fahrerlaubnis bezeichnet.

Dienstleistungen und Infos

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Schlüsselzahl B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann dann mit der Schlüsselzahl 96 ergänzt werden.
Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 96 ist die Fahrerlaubnisinhaberin / der Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.

Schlüsselzahl B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn

  • der Inhaber ununterbrochen seit den letzten fünf Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat
  • ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt
  • zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Stunden in einer Fahrschule. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Für alle Fahrerlaubnisklassen

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc)
  • Nachweis der Ersten Hilfe (wenn die Vorlage dieser Bescheinigung zum Zeitpunkt der Erteilung Ihrer bestehenden Führerscheinklasse nicht schon Pflicht war)
  • Nachweis über den bestandenen Sehtest (sollte dieser nicht bestanden worden sein, bitte ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten) – nicht älter als 2 Jahr bei Antragsstellung
  • biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer „Fahrerschulung“
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiges Ausweisdokument

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer „Fahrerschulung“
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gültiges Ausweisdokument

Die Verwaltungsgebühr liegt zwischen 53,60 Euro und 65,00 Euro.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

Telefonnummer
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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de