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Dienstleistungen und Infos

Führerschein mit 17 Jahren (begleitetes Fahren)

Sie möchten den Führerschein mit 17 Jahren erwerben.

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Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig sein, sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich!

Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare aus, unterschreiben diese und fügen eine gut lesbare Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokuments sowie gut lesbare Kopien von den Ausweisdokumenten der Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten bei. Zusätzlich werden noch gut lesbare Führerschein-Kopien der Begleitpersonen benötigt.

Des Weiteren erhalten Sie über die Fahrschule einen Unterschriftenaufkleber, diesen unterschreiben Sie bitte mit einem schwarzen Faserstift. Bitte fügen Sie diesen den Antragsunterlagen bei.

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE kann bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Jedoch wird nach bestandener Prüfung kein Kartenführerschein ausgehändigt, sondern eine sogenannte "Prüfungsbescheinigung".

Das Fahren eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren ist nur in Anwesenheit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt. An die Begleitperson werden bestimmte Anforderungen gestellt:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. (Sollte die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen worden sein, muss dieser Entzug länger als fünf Jahre zurück liegen.)
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Eine Höchstgrenze für die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht vorgesehen; ein angemessener Rahmen sollte jedoch eingehalten werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte "Prüfungsbescheinigung" ausgedruckt und dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) zur Abnahme der Prüfung zugeschickt. Nach bestandener Prüfung händigt der Prüfer / die Prüferin die Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen namentlich genannt sind, aus und erteilt damit die Fahrerlaubnis. Damit beginnt auch die Probezeit und Verkehrsverstöße werden wie bei Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern behandelt.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B oder BE gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist beim Fahren mitzuführen. Mit dem 18. Geburtstag entfällt automatisch die Beschränkung, dass Sie nur mit Begleitpersonen fahren dürfen. Ihre Prüfungsbescheinigung gilt noch bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrberechtigung.

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis der Ersten Hilfe
  • Nachweis über den bestandenen Sehtest (sollte dieser nicht bestanden worden sein, bitte ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten) – dieser darf bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen
  • Kopie der Personalausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten

Anlage 1 zum Führerscheinantrag ist durch den Antragsteller / die Antragstellerin auszufüllen und zu unterschreiben.
In der Anlage 1 ist ein Satz aufgenommen worden, dass die Bestellung des Kartenführerscheins nach bestandener Prüfung erfolgen soll. Wird dies nicht gewünscht, weil zum Beispiel zum 18. Lebensjahr noch eine weitere Führerscheinklasse als Erweiterung erworben werden soll, ist der Satz zur Führerscheinbestellung zu streichen. Anderenfalls wird ein Kartenführerschein für die Klasse B/BE bestellt und gegebenenfalls ist ein weiterer Führerschein kostenpflichtig zu bestellen, sollte anschließend zum Beispiel ein Motorradführerschein erworben werden. Die Anlage 1 ist von beiden Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen und die Ausweise sind mit vorzulegen. Sollte das Sorgerecht nur einer Person zustehen, ist hierüber ein Nachweis zu führen.

Anlage 2 zum Führerscheinantrag betrifft die Begleitpersonen.
Für jede benannte Begleitperson ist die Anlage 2 gesondert auszufüllen und zu unterzeichnen. Auch hier bitte den Personalausweis und eine Kopie des Führerscheines mit vorlegen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 53,70 Euro zuzüglich 12,30 Euro für jede Begleitperson.

Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.

Adresse / Kontakt

Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-8200
Faxnummer
0234 910-8260

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.

Online-Terminbuchung

Hinweis:

In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bulksmühle 17.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Büro für Kfz-Angelegenheiten

Führerscheinstelle

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E-Mail Adresse
fuehrerscheine@bochum.de