Personen, die gewerblich Fahrgäste befördern möchten, benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grund fordert die Führerscheinstelle bei jeder Bewerbung um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Führungszeugnis an.
Der Hauptwohnsitz muss Bochum sein. Wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, Sie aber in Bochum Taxi fahren wollen, müssen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Ihrer Wohnsitzbehörde beantragen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen ein Jahr)
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.