Bitte beachten:
Sie müssen persönlich erscheinen, weil (ähnlich wie beim Personalausweis) die Unterschrift in den Führerschein eingearbeitet wird und deshalb bei der Führerscheinstelle geleistet werden muss.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- den Dienstführerschein (nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst bitte eine entsprechende Bescheinigung der Sonderbehörde über die Ihnen erteilten Klassen und dem Hinweis, zu welchem Zeitpunkt Sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind)
- wenn Sie bereits einen zivilen Führerschein haben, bitte auch diesen mitbringen
- eventuell eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Papier-Führerscheines (bei einem Kartenführerschein nicht erforderlich)
- ein biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung)
- Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich erforderlich ein Führungszeugnis - Belegart O.
(Kann beim Bürgerbüro oder auch im Rahmen der Antragstellung bei der persönlichen Vorsprache beantragt werden).
Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein).
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
(Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus:
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
(Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein).