- Das Fahrzeug ist in Bochum zugelassen.
- Sie haben den Diebstahl bei der Polizei angezeigt und haben eine schriftliche Bestätigung hierüber.
- Ist der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung II (ZB II) finanziert, muss dieser durch die Antragstellerin oder den Antragsteller angefordert werden.
Der Fahrzeugbrief beziehungsweise die ZB II darf ausschließlich an das Büro für Kfz-Angelegenheiten, Bulksmühle 17, in 44809 Bochum, gesandt werden. Nach der Zulassung wird der Fahrzeugbrief (ZB II) an die Bank per Einschreiben (zusätzliche Gebühren) zurückgesandt.
Diebstahl eines oder beider Kennzeichen
Sie benötigen Ersatz für gestohlene Kennzeichen?
Dienstleistungen und Infos
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I)
- gegebenenfalls das noch verbliebene Kennzeichen
- Vorlage einer schriftlichen Bestätigung über die erstattete Anzeige bei der Polizei
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
Adresse / Kontakt
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Bulksmühle 17
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8282 Call-Center
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
Online-Terminbuchung

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.
Hinweise
Eine Infotheke ist vorhanden.
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Call-Center
- Telefonnummer
- 0234 910-8282
- Faxnummer
- 0234 910-8211
- E-Mail Adresse
- Buergerservice@bochum.de
- Änderung Kennzeichen
Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen (Wunschkennzeichen) oder ein Saisonkennzeichen beantragen oder benötigen ein Ersatzkennzeichen nach Verlust beziehungsweise Diebstahl?
- Bankbriefauskunft für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge
Sie möchten wissen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist?
- Anmeldung in Bochum
Sie möchten sich in Bochum anmelden (Zuzug aus einer anderen Stadt nach Bochum) oder ummelden (Umzug innerhalb Bochums).