Für eine Zulassung, Umschreibung, gegebenenfalls bei technischer Änderung oder Namensänderung ist das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Sofern die Zulassungsbescheinigung Teil II aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Kfz-Zulassungsstelle rechtzeitig übersandt wird.
Sobald die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrem Finanzierungsgeber versandt wurde, können Sie über die Briefnummer online prüfen, ob das Dokument bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.