Was suche ich, bin ich hier richtig?
- Sie sind unter 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen.
- Diese Tätigkeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate.
Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige (zwischen 15 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein).
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt ausschließlich online.
Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.