BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Statuswechsel

Wenn Sie Ihre bisherige Nebenwohnung in Bochum nun vorwiegend nutzen, wird diese zur Hauptwohnung. Dies müssen Sie der Meldebehörde Bochum mitteilen. 

Dienstleistungen und Infos

Sie haben mehr als eine Wohnung im Inland gemeldet. Eine dieser Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung, die andere(n) ist (sind) Ihre Nebenwohnung(en).

Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Der Statuswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach Veränderung der Wohnverhältnisse in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Rechtsgrundlage: § 21 Bundesmeldegesetz 

Ein Statuswechsel über das Internet ist leider nicht möglich. Die Anmeldung muss in einem Bürgerbüro erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

  • Zur Bestimmung der Hauptwohnung ist die Erklärung zur Hauptwohnung erforderlich.
    Sollten Sie nicht selbst vorsprechen, so ist von der bevollmächtigten Person, neben einer Vollmacht, dem Meldeschein und einem Ausweisdokument auch die ausgefüllte Erklärung zur Hauptwohnung vorzulegen.
    Von dieser Erklärung ist bei verheirateten Leuten abzusehen, da ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorgesehen ist und dieser automatisch der gemeinsame Wohnsitz der Eheleute ist.
    Sollten Ihre Angaben nicht eindeutig zur Bestimmung der Hauptwohnung ausreichen, kann eine weitere, persönliche, Vorsprache notwendig sein.
  • Ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass / EU-Ausweis) ist für die Anmeldung erforderlich.
  • Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss neben einer Vollmacht auch einen vorausgefüllten Meldeschein und Ihr Ausweisdokument vorlegen.
    (Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) erforderlich.
  • Sollten Sie im Besitz eines Fahrzeuges sein, bringen Sie zur Ummeldung Ihren Fahrzeugschein mit, um die Anschrift auf diesem zu ändern, soweit Ihr Hauptwohnsitz nach dem Statuswechsel in Bochum liegt.

  • Gebühren für die Anmeldung fallen nicht an.

  • Bei Änderung des Fahrzeugscheines enstehen Gebühren.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

In welches Bürgerbüro möchten Sie?


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.