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Schwerbehindertenausweis

Leistungen für Schwerbehinderte

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Sonderparkplätze, Ratgeber

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Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren

Die Entscheidung über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag trifft generell der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6 in 50829 Köln (Bocklemünd).

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung kann online auf der Internetseite Rundfunkbeitrag.de gestellt werden.

Bei Fragen, unter welchen Voraussetzungen Gebührenbefreiung gewährt werden kann und welche Unterlagen im Einzelnen beizufügen sind, erhalten Sie direkt bei dem Beitragservice Auskunft (Service-Telefon: 01806 999 555 10). 

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: