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Gewerbezentralregisterauskunft

Sie möchten einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Den Gewerbezentralregisterauszug kann beantragen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Sie als natürliche Person können Sie beantragen, wenn Sie in Bochum gemeldet sind.

Sie können den Gewerbezentralregisterauszug für eine Firma (juristische Person) beantragen, wenn der Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister) in Bochum liegt.

Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen. Er wird in Ihrem Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbüros ausgefüllt.

Rechtsgrundlage: § 149 Gewerbeordnung

Es besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz online zu beantragen. Weitere Informationen und Antragstellung unter:

Gewerbezentralregister online

Um einen Antrag online stellen zu können wird folgendes benötigt:

  • ein Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID- Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Ihre 6-stellige PIN
  • ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
  • eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Online-Terminbuchung

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde.

Für behördliche Gewerbezentralregisterauskünfte benötigen wir einen Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, an die das Gewerbezentralregister gesandt werden soll.

Benötigen Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft für Ihren Betrieb (juristische Person), so ist bei Antragstellung ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Der Antragsteller muss daraus ersichtlich als Eigentümer, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokurist hervorgehen.

Zur Identifizierung bitten wir Sie, Ihr Ausweisdokument mitzubringen.

Eine Gewerbezentralregisterauskunft kostet 13 Euro.

Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte möglich.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

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