BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte)

Sie möchten sich einen elektronischen Identitätsausweis (eID-Karte) ausstellen lassen?

Dienstleistungen und Infos

Ab dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. 

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Bevor die Gültigkeit Ihrer eID-Karte abläuft, können Sie eine neue eID-Karte beantragen.


Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

  • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland):
    •     Belgien
    •     Bulgarien
    •     Dänemark
    •     Estland
    •     Finnland
    •     Frankreich
    •     Griechenland
    •     Niederlande
    •     Italien
    •     Irland
    •     Kroatien
    •     Lettland
    •     Litauen
    •     Luxemburg
    •     Malta
    •     Österreich
    •     Polen
    •     Portugal
    •     Rumänien
    •     Schweden
    •     Slowakei
    •     Slowenien
    •     Spanien
    •     Tschechien
    •     Ungarn
    •     Zypern
       
  • EWR-Staaten:
    •     Norwegen
    •     Island
    •     Liechtenstein

Die Beantragung einer eID-Karte erfolgt derzeit ausschließlich persönlich in einem Bürgerbüro.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.

Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Grundgebühr von 37 Euro.
Die Gebühr ist direkt bei der Beantragung der eID-Karte zu entrichten.
Zahlungen sind bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte) möglich.


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.