Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Bochum und müssen nachweislich ein Kraftfahrzeug besitzen.
Allgemeine Informationen
Im Stadtgebiet bestehen die unten angeführten Bewohnerparkbereiche. Die Bewohnerparkplätze sind entsprechend beschildert. Betroffene Bewohner können einen für ein Jahr gültigen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Ausweis berechtigt zum Parken auf den ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen des gesamten jeweiligen Gebietes.
Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem betreffenden Bereich tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (nur Pkw). Letzteres ist durch eine vom Halter ausgestellte Erklärung nachzuweisen. Beispiele: Firmenfahrzeug, das dem Bewohner auch für private Zwecke zur Verfügung steht, Zweitwagen.
Bewohnerparkbereiche:
A -Alsenstraße, Düppelstraße, Mauritiusstraße, Haderslebener Straße, Universitätsstr.35
(der Mauritiusstraße zugeordnet)
Besonderheit: Nur Bewohner mit Hauptwohnsitz sind berechtigt, da hier das Parkraumangebot
sehr gering ist.
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs
B -Windmühlenstraße, Stühmeyerstraße, Am Kortländer, Wagenfeldstraße, Fahrendeller
Straße -teilweise, Prümerstraße, Dorstener Str.15 (der Stühmeyerstraße zugeordnet)
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs
C -Burgstraße 2-20
Parken auf dem Parkstreifen gegenüber den oben genannten Haus-Nummern
D -Freiheitstraße, Voedestaße 1-18, Oststraße 15-17
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, der Freiheitsstraße, der Voedestraße, auf dem Parkplatz
an der Propst-Hellmich-Promenade, der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße
und der Friedrich-Ebert-Straße
E -Zentraler Bereich Wattenscheid-Mitte begrenzt durch Propst-Hellmich-Promenade,
Lyrenstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Bahnhofstraße
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, auf dem Parkplatz an der Propst-Hellmich-Promenade,
der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße und der Friedrich-Ebert-Straße
H -Gertrudisstraße, Hagenstraße, Rosenstraße
Parken auf der Straße Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Hagenstraße, auf dem Parkplatz
an der Propst-Hellmich-Promenade, der Weststraße im Wendebereich, der Brinkstraße
und der Friedrich-Ebert-Straße
G - Ehrenfeld: Meinolphusstraße, Hubertusstraße, Wilhelm-Stumpf-Straße, Christstraße 32-
42, 33-45, Hugo-Schultz-Straße 36-48, 37-67, Schellstraße, Friederikastraße 78-96, 73-125,
Pieperstraße, Yorckstraße, Gilsingstraße 2-44, 1-39, Romanusplatz, Hunscheidtstr. 2-38,
Hattinger Straße 39-91, Königsallee 18-48
Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs
S - Stadtparkviertel: Am Bergbaumuseum 29-53 und 46-58, Goethestraße 5-11 und 8-20,
Körnerstraße 1,3 und 4, Schillerstraße 2-12 und 7-23, Kortumstraße 131-145 und 140-156,
Uhlandstraße 3-47 und 4-50A, Wielandstraße 64-72, Nordring 51,53 (der Uhlandstraße
zugeordnet) Parken auf den ausgewiesenen Sonderparkplätzen innerhalb dieses Bereichs
K - Ehrenfeld-Ost: Christstraße 14-16, 29; Clemensstraße 12-26, 21-23; Ewaldstraße 1-21, 4-18;
Friederikastraße 1-67, 8-68; Gabelsbergerstraße 1-23, 4-26; Hermannshöhe 1-5, 2-12; Hugo-
Schultz-Straße 1-29, 18-20; Jakobstraße 2-4, 3-17; Joachimstraße 1-29, 2-30; Knüwerweg 1-51; 28-
52; Königsallee 1-49 (nur ungerade); Kronenstraße 1-71, 6-46; Oskar-Hoffmann-Straße 26-88, 27-
85; Saladin-Schmitt-Straße 1-59, 28-60; Stolzestraße 1-17, 2-16; Taubenstraße 1-9, 2-10; Weiherstraße
7-39, 10-28