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Dienstleistungen und Infos

Befahren von Friedhöfen

Sie möchten eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Um eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beantragen zu können, müssen Sie

  • mindestens 80 Jahre alt sein
    oder
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G
    oder
  • ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Beantragung der Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes kann nicht online erfolgen. 

Terminvereinbarung

Eine Vorsprache in den bezirklichen Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.  Ohne Terminbuchung kann die Genehmigung zum Befahren von Friedhöfen ausschließlich während der Öffnungszeiten an der Information im Bürgerbüro Mitte ausgestellt werden.

Die Genehmigung wird in Ihrem Beisein vor Ort ausgestellt.

Legen Sie zur Beantragung bitte einen Nachweis über eine der oben genannten Voraussetzungen vor und bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.

Die Gebühr für eine Genehmigung zum Befahren eines Friedhofes beträgt 10,70 Euro und ist bei der Beantragung der Genehmigung zu entrichten.

Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich.

Eine Vorsprache in den bezirklichen Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Ohne Terminbuchung kann die Genehmigung zum Befahren von Friedhöfen ausschließlich während der Öffnungszeiten an der Information im Bürgerbüro Mitte ausgestellt werden.

In welches Bürgerbüro möchten Sie?


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.