Eine Meldebescheinigung kann online beantragt und bezahlt werden.
Für die Nutzung des Onlinedienstes, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte mit eingeschalteter Onlinefunktion, sowie ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Bei persönlicher Vorsprache (nur möglich mit einem Termin) bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass/ Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass/ EU-Ausweis) mit.
Sie können sich aber auch durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss sich dann allerdings selbst ausweisen können und eine Vollmacht von Ihnen (inklusive Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses) vorlegen.
(Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist eine beglaubigte Vollmacht der Betreuungsbehörde (Amtsgericht) erforderlich.)