- Personen, die Wohnungen vermieten oder von ihnen beauftragt werden (zum Beispiel Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften unter anderem)
- Personen, die eine Wohnung oder Zimmer untervermieten
Wohnungsgeberin / Wohnungsgeber
Infos zu Mitwirkungspflichten und notwendigen Angaben einer Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung in Bochum
Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die zur Anmeldung in Bochum benötigt wird.
Bei einem Auszug entfällt die Vorlage einer solchen Bestätigung.
Für die Ausstellung der Bestätigung beträgt die gesetzliche Frist zwei Wochen nach dem Einzug. Mit der Bestätigung kann die Person dem Bürgerbüro den Einzug nachweisen und sich so anmelden.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen das
zur Verfügung.
- Name und Anschrift der Wohnungsgeberin bzw. Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen, Vornamen der meldepflichtigen Personen
Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers und den Namen und eventuell die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Bitte beachten Sie:
- Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbescheinigung und ist somit nicht ausreichend für die Anmeldung.
- Kommen Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens des Bürgerbüros ein Bußgeld veranlasst werden.