- Personen, die Wohnungen vermieten oder von ihnen beauftragt werden (zum Beispiel Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften)
- Personen, die eine Wohnung oder Zimmer untervermieten
Informationen für Wohnungsgeber
Infos zu Mitwirkungspflichten und notwendigen Angaben einer Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung in Bochum
Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die zur Anmeldung in Bochum benötigt wird.
Bei einem Auszug entfällt die Vorlage einer solchen Bestätigung.
Für die Ausstellung der Bestätigung beträgt die gesetzliche Frist zwei Wochen nach dem Einzug. Mit der Bestätigung kann die Person dem Bürgerbüro den Einzug nachweisen und sich so anmelden.
Bitte beachten Sie:
- Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung und ist somit nicht ausreichend für die Anmeldung.
- Kommen Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens des Bürgerbüros ein Bußgeld veranlasst werden.
- Name und Anschrift der Wohnungsgeberin beziehungsweise Wohnungsgebers
- Einzugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen, Vornamen der meldepflichtigen Personen
- Name der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen folgender Onlinedienst im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
- Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- bzw. Auszug einer meldepflichtigen Person)