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Anmeldung in Bochum

Informationen für Wohnungsgeber

Infos zu Mitwirkungspflichten und notwendigen Angaben einer Wohnungsgeberbestätigung

Anmeldung in Bochum

  • Personen, die Wohnungen vermieten oder von ihnen beauftragt werden (zum Beispiel Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften)
  • Personen, die eine Wohnung oder Zimmer untervermieten

Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die zur Anmeldung in Bochum benötigt wird.

Bei einem Auszug entfällt die Vorlage einer solchen Bestätigung.

Für die Ausstellung der Bestätigung beträgt die gesetzliche Frist zwei Wochen nach dem Einzug. Mit der Bestätigung kann die Person dem Bürgerbüro den Einzug nachweisen und sich so anmelden. 

Bitte beachten Sie:

  • Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung und ist somit nicht ausreichend für die Anmeldung.
     
  • Kommen Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens des Bürgerbüros ein Bußgeld veranlasst werden.

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin beziehungsweise Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen, Vornamen der meldepflichtigen Personen
  • Name der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen folgender Onlinedienst im Bochumer Serviceportal zur Verfügung: