Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
Format
- Bildgröße im Hochformat in der Größe von 35 mal 45 Millimeter
- Gesichtshöhe (vom Kinn bis zum Haaransatz): 32 bis 36 Millimeter
Kopfposition
- Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
- Frontalaufnahme
- Gesichtsausdruck muss neutral sein (nicht lachen)
- Lippen geschlossen
Augen und Blickrichtung
- Augen offen und deutlich sichtbar
Ausleuchtung
- Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
- Keine Reflektion im Gesichtsbereich
Hintergrund
- Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen
Hauttöne
- Natürliche Hauttöne
- Keine Knicke und Verunreinigungen
Brillenträger
- Augen erkennbar und nicht verdeckt
Kopfbedeckung
- Keine Kopfbedeckung
Zu den bereits genannten Anforderungen werden noch weitere Kriterien an die Passbilder gestellt. Diese prüfen die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in den Bürgerbüros mittels einer Foto-Mustertafel sowie einer Passbild-Schablone.
Ausnahmefälle
Abweichungen hiervon sind nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen möglich, wie bei Kindern (siehe Übersicht) oder aus medizinischen Gründen (Augenklappe, Tragen getönter Brillengläser bei Augenkrankheiten, schwere Unfallfolgen / Krankheitsfolgen et cetera).