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Reisepass / Personalausweis

Anforderungen an Lichtbilder

Für Personalausweise und Reisepässe sind ausschließlich biometrietaugliche Passbilder zu verwenden. Dadurch werden erhöhte Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.

Reisepass / Personalausweis

Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

Format

  • Bildgröße im Hochformat in der Größe von 35 mal 45 Millimeter
  • Gesichtshöhe (vom Kinn bis zum Haaransatz): 32 bis 36 Millimeter

Kopfposition

  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Frontalaufnahme
  • Gesichtsausdruck muss neutral sein (nicht lachen)
  • Lippen geschlossen

Augen und Blickrichtung

  • Augen offen und deutlich sichtbar

Ausleuchtung

  • Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
  • Keine Reflektion im Gesichtsbereich

Hintergrund

  • Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen

Hauttöne

  • Natürliche Hauttöne
  • Keine Knicke und Verunreinigungen

Brillenträger

  • Augen erkennbar und nicht verdeckt

Kopfbedeckung

  • Keine Kopfbedeckung

Zu den bereits genannten Anforderungen werden noch weitere Kriterien an die Passbilder gestellt. Diese prüfen die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in den Bürgerbüros mittels einer Foto-Mustertafel sowie einer Passbild-Schablone.

Ausnahmefälle
Abweichungen hiervon sind nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen möglich, wie bei Kindern (siehe Übersicht) oder aus medizinischen Gründen (Augenklappe, Tragen getönter Brillengläser bei Augenkrankheiten, schwere Unfallfolgen / Krankheitsfolgen et cetera).