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Dienstleistungen und Infos

Abmeldung aus Bochum

Sie möchten sich aus Bochum abmelden.

Dienstleistungen und Infos

Rechtsgrundlage: § 17 Bundesmeldegesetz

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegzug in einem der Bürgerbüros vom Meldepflichtigen oder einer bevollmächtigten Person vorzunehmen.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn eine Wohnung aufgegeben und keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Sollten Sie aus Bochum in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen ist keine Abmeldung in Bochum erforderlich, sondern lediglich die Anmeldung in der neuen Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug entgegengenommen werden kann.

Hinweis zur Meldepflicht gemäß § 17 BMG

In Hochzeiten kann es jedoch vorkommen, dass die Terminvorlaufzeit die zweiwöchige Meldefrist überschreitet, so dass es Ihnen nicht möglich ist, sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden.
Mit der Buchung eines Termins für Meldeangelegenheiten in einem der Bochumer Bürgerbüros kommen Sie jedoch Ihrer Meldepflicht nach. Bitte bringen Sie zur Vorsprache Ihre Terminbestätigung (auf Papier oder elektronisch) mit.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Eine Abmeldung über Internet ist rechtlich zwar zugelassen, jedoch zurzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Sie können sich jedoch mit dem Abmeldeformular postalisch abmelden. Bitte legen Sie hierzu dem ausgefüllten Abmeldeformular eine Kopie Ihres Lichtbildausweises und eine korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bei.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen. 

  • Ein Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass/ Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass/ EU-Ausweis) ist für die Abmeldung erforderlich. 
     
  • Sie können sich aber auch durch eine andere Person vertreten lassen. Diese Person muss sich dann allerdings selbst ausweisen können und eine Vollmacht von Ihnen (inklusive Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses) vorlegen.
    (Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist eine beglaubigte Vollmacht der Betreuungsbehörde (Amtsgericht) erforderlich).

Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

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Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.