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Dienstleistungen und Infos

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel eine Ausbildung) beginnen und bei denen der künftige Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung fordert, erhalten in den Bürgerbüros einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein). Dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Dienstleistungen und Infos

Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine (UB-Scheine) können ausgestellt werden:

  • Bei der Erstuntersuchung handelt es sich um eine Untersuchung innerhalb der letzten vierzehn Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (zum Beispiel: Ausbildung)
    (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
  • Bei der Nachuntersuchung handelt es sich um eine Untersuchung vor der Vollendung des ersten Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 JArbSchG).
  • Bei der außerordentlichen Nachuntersuchung handelt es sich um eine, zusätzlich zur oben genannten Nachuntersuchung, vom Arzt angeordnete Nachuntersuchung (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
  • Bei der Untersuchung auf Veranlassung handelt es sich um eine durch Behörden für Arbeitsschutz veranlasste Untersuchung. (§ 42 JArbSchG).

Ein Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) kann ausgestellt werden wenn:

  • der/ die Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

und

  • der Hauptwohnsitz des/ der Jugendlichen in Bochum liegt.

UB-Scheine werden nur dem/ der Jugendlichen selbst oder den gesetzlichen Vertretern (Eltern, Betreuer etc.) ausgehändigt.

Die Arztwahl ist frei.

Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines kann leider nicht online erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:

Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen. 

Um sich bei der Antragstellung identifizieren zu können, bitten wir Sie, Ihr Ausweisdokument mitzubringen.

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.

Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.

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