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Dienstleistungen und Infos
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Untersuchungsberechtigungsschein

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.

  • Sie sind unter 18 Jahre alt.
  • Sie wollen eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen.
  • Diese Tätigkeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige (zwischen 15 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein).

Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt ausschließlich online. 

Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

Falls Sie keine technische Möglichkeit haben einen Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Call-Center des Bürgerbüros Mitte unter der Telefonnummer 0234 910-1500.


Bürgerbüro

Call-Center

Telefonnummer
115 - Ihre Behördennummer -
Faxnummer
0234 910-4072
E-Mail Adresse
buergerbuero-mitte@bochum.de

Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.

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Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

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Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie telefonisch oder online buchen.

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