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Schwerbehindertenausweis

Leistungen für Schwerbehinderte

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Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren

Die Entscheidung über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag trifft generell der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6 in 50829 Köln (Bocklemünd).

Der Antrag kann online auf der Internetseite Rundfunkbeitrag.de gestellt werden.

Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in Ihrem Bürgerbüro.

Bei Fragen, unter welchen Voraussetzungen Gebührenbefreiung gewährt werden kann und welche Unterlagen im Einzelnen beizufügen sind, erhalten Sie direkt bei dem Beitragservice (Telefon: 01806 999 555 10) Auskunft.

Wenn Sie beizufügende Unterlagen (zum Beispiel den Leistungsbescheid) nicht im Original dem Beitragservice übersenden möchten, besteht die Möglichkeit, dass das Bürgerbüro in Ihrem Antragsformular schriftlich bestätigt, dass Sie diese hier vorgelegt haben. Bringen Sie hierzu bitte Ihren ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Originalbelege mit.

Hinweis:
Eine Beglaubigung der Unterlagen ist nicht erforderlich und wird daher auch nicht in den Bürgerbüros der Stadt Bochum vorgenommen.

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: