Um einen Personalausweis beantragen zu können, muss die antragstellende Person mindestens 16 Jahre alt sein und persönlich vorsprechen. Auch minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung - unabhängig vom Alter - immer anwesend sein. In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Sollte ein Ausweis für eine Person beantragt werden, die jünger ist, so müssen auch die gesetzlichen Vertreter vorsprechen, diese müssen sich selbst ausweisen können. Sollte nur ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung vorsprechen, wird eine Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils benötigt. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige.
Hinweis: Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt circa vier bis sechs Wochen.
Rechtsgrundlage: § 9 Personalausweisgesetz
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Bochum?
Falls Sie in einer auswärtigen Gemeinde wohnhaft sind, Ausweisdokumente benötigen und keine Möglichkeit haben diese Dokumente in Ihrem Bürgerbüro zu beantragen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die 0234 910-1500.
Befreiung von der Ausweispflicht
Sie können sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie können aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Wohnung nicht mehr verlassen beziehungsweise nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.
- Sie unterliegen einer Betreuung, deren Aufgabengebiet die Besorgung aller Angelegenheiten betrifft.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.
Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung.