Rechtsgrundlagen:
Einfache Melderegisterauskunft
Auf eine persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten Person erhalten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird von der auskunftsuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie,
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Selbstauskünfte
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro Mitte bearbeitet. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.