Behördliche Melderegisterauskunft
Behörden stellen ihre Anfrage bitte online über das Meldeportal Behörden NRW.
Sie benötigen Auskünfte über die Daten einer im Melderegister gespeicherten Person.
Behörden stellen ihre Anfrage bitte online über das Meldeportal Behörden NRW.
Auf eine persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten Person erhalten:
Wird von der auskunftssuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro Mitte bearbeitet. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Rechtsgrundlagen:
Behörden stellen ihre Anfrage bitte online über das Meldeportal Behörden NRW (doi-de.net).
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Hinweis: Um diese Onlinedienste einreichen zu können, müssen Sie mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion das Servicekonto.NRW nutzen.
Tipp: Sofern Sie häufiger "einfache Melderegisterauskünfte" benötigen, empfiehlt es sich, diese über das Portal www.zemaonline.de online zu beantragen (dort finden Sie weitere Informationen zum Auskunftsverfahren und seine Vorteile).
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:
Eine Melderegisterauskunft kann online beantragt und bezahlt werden.
Für die Nutzung der Onlinedienste, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte mit eingeschalteter Onlinefunktion, sowie ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Bei persönlicher Vorsprache (nur möglich mit einem Termin) bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass / EU-Ausweis) mit.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Bei Nutzung der Onlinedienste der Stadt Bochum haben Sie im Anschluss an Ihre Online-Beantragung die Möglichkeit die aufgeführten Online-Zahldienste zu verwenden: Kreditkarte, Paypal, Giropay, Paydirekt.
Bei einer persönlichen Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros können Sie die Melderegisterauskunft auch direkt vor Ort bezahlen (bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte).
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro Mitte bearbeitet. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.
115 - Ihre Behördennummer -