Die Stadt Bochum speichert Daten wie Namen und Adressen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner im Melderegister. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche dieser Daten wir an Sie weitergeben dürfen und wie Sie online eine Melderegisterauskunft beantragen können.
Melderegisterauskunft
Dienstleistungen und Infos
Behördliche Melderegisterauskunft
Behörden stellen ihre Anfrage bitte online über das Meldeportal Behörden NRW.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf eine persönliche oder schriftliche Anfrage können Sie Auskunft über folgende Daten einer im Melderegister gespeicherten Person erhalten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird von der auskunftssuchenden Person ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf das Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die je nach Art der Anfrage folgende Daten zusätzlich umfassen kann:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie,
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Selbstauskünfte
Jede Person, die in Bochum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine mündliche oder schriftliche Auskunft aller Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro Mitte bearbeitet. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Rechtsgrundlagen:
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Onlinedienste:
Behörden stellen ihre Anfrage bitte online über das Meldeportal Behörden NRW (doi-de.net).
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
- Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (Antrag)
- Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft (Antrag)
Hinweis: Um diese Onlinedienste einreichen zu können, müssen Sie mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion die BundID nutzen.
Tipp: Sofern Sie häufiger "einfache Melderegisterauskünfte" benötigen, empfiehlt es sich, diese über das Portal www.zemaonline.de online zu beantragen (dort finden Sie weitere Informationen zum Auskunftsverfahren und seine Vorteile).
Terminvereinbarung
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:
Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.
Eine Melderegisterauskunft kann online beantragt und bezahlt werden.
Für die Nutzung der Onlinedienste, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte mit eingeschalteter Onlinefunktion, sowie ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Bei persönlicher Vorsprache (nur möglich mit einem Termin) bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Kinderausweis oder Kinderreisepass / EU-Ausweis) mit.
Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Bei Nutzung der Onlinedienste der Stadt Bochum haben Sie im Anschluss an Ihre Online-Beantragung die Möglichkeit die aufgeführten Online-Zahldienste zu verwenden: Kreditkarte, Paypal, Giropay, Paydirekt.
Bei einer persönlichen Vorsprache in einem unserer Bürgerbüros können Sie die Melderegisterauskunft auch direkt vor Ort bezahlen (bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte).
Schriftliche Melderegisterauskunftsersuchen werden nur vom Bürgerbüro Mitte bearbeitet. Mündliche Auskunftsersuchen werden in allen Bürgerbüros und Bezirksverwaltungsstellen bearbeitet.
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.
In welches Bürgerbüro möchten Sie?
Melderegister Auskunftsdienst
115 - Ihre Behördennummer -
- Telefonnummer
- 0234 910-2399
- Faxnummer
- 0234 910-4072
- E-Mail Adresse
- auskunft-bb-mitte@bochum.de
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
Sie möchten den Eintrag einer Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
- Datenweitergabe (Widerspruch)
Sie möchten der Weitergabe Ihrer Daten nach dem Bundesmeldegesetz widersprechen.
- Antrag auf Erteilung einer Meldebescheinigung
Sie möchten eine Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung beantragen?