Unterschriften werden von den Bürgerbüros nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie persönlich anwesend sein und die Unterschrift direkt im Bürgerbüro leisten. Ein Wohnsitz in Bochum ist für die Beglaubigung nicht erforderlich.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar oder eine Notarin.
Rechtsgrundlage: § 129 Bürgerliches Gesetzbuch