Sofern andere Gesetze nicht entgegenstehen, können Sie Abschriften von Dokumenten bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Falls die Kopie eines Ausweisdokumentes beglaubigt werden soll, legen Sie bitte einen Nachweis vor. Damit wird nachvollzogen, für welchen Zweck Sie die Beglaubigung benötigen. Die Kopie des Ausweisdokumentes kann auch beglaubigt werden, wenn die persönliche Vorlage des Originals unzumutbar ist. Dies ist ebenfalls durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Über Ausnahmen (zum Beispiel Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden, et cetera) informieren Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros Bochum unter der Telefonnummer 0234 910-1950.
Rechtsgrundlage:
- § 129 Bürgerliches Gesetzbuch
- §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Ein Wohnsitz in Bochum ist für die Beglaubigung nicht erforderlich.