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Anmeldung in Bochum

Wohnungsgeberbestätigung

Anmeldung in Bochum

Als Wohnungsgeberin und Wohnungsgeber beziehungsweise vermietende Person haben Sie beim Einzug neuer Mieterinnen und Mieter bestimmte Mitwirkungspflichten. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, worum es sich bei der sogenannten Wohnungsgeberbestätigung handelt und welche Angaben Sie machen müssen.

Wer ist Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber?

  • Personen, die Wohnungen vermieten oder von ihnen beauftragt werden (zum Beispiel Wohnungsverwaltungen, -genossenschaften)
  • Personen, die eine Wohnung oder Zimmer untervermieten

Wann muss die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber mitwirken?

Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die zur Anmeldung in Bochum benötigt wird.

Bei einem Auszug entfällt die Vorlage einer solchen Bestätigung.

Wie erfüllen Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber ihre Pflichten?

Für die Ausstellung der Bestätigung beträgt die gesetzliche Frist zwei Wochen nach dem Einzug. Mit der Bestätigung kann die Person dem Bürgerbüro den Einzug nachweisen und sich so anmelden. 

Bitte beachten Sie:

  • Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung und ist somit nicht ausreichend für die Anmeldung.
  • Kommen Wohnungsgeberinnen oder Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens des Bürgerbüros ein Bußgeld veranlasst werden.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen folgender Onlinedienst im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

  • Wohnungsgeberbestätigung
    (Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin über den Ein- bzw. Auszug einer meldepflichtigen Person)

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin beziehungsweise Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • Namen und Vornamen der meldepflichtigen Personen
  • Name der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers