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Reisepass / Personalausweis

Anforderungen an Lichtbilder

Reisepass / Personalausweis

Für Personalausweise und Reisepässe sind ausschließlich biometrietaugliche Passbilder zu verwenden. Dadurch werden erhöhte Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.

Hinweis:
Für die Erstellung von biometrischen Passbildern für Ihr neues Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) können die smarten Fotoboxen in den Bürgerbüros genutzt werden.

Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

Kopfposition

  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Frontalaufnahme
  • Gesichtsausdruck muss neutral sein (nicht lachen)
  • Lippen geschlossen

Augen und Blickrichtung

  • Augen offen und deutlich sichtbar

Ausleuchtung

  • Ausleuchtung gleichmäßig (keine Schatten)
  • Keine Reflektion im Gesichtsbereich

Hintergrund

  • Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen

Hauttöne

  • Natürliche Hauttöne
  • Keine Knicke und Verunreinigungen

Brillenträger

  • Augen erkennbar und nicht verdeckt

Kopfbedeckung

  • Keine Kopfbedeckung

Ausnahmefälle
Abweichungen hiervon sind nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen möglich, wie bei Kindern (siehe Übersicht) oder aus medizinischen Gründen (Augenklappe, Tragen getönter Brillengläser bei Augenkrankheiten, schwere Unfallfolgen / Krankheitsfolgen et cetera).