Vor Teilung eines bebauten Grundstücks oder eines Grundstücks dessen Bebauung genehmigt wurde muss beim zuständigen Bauamt eine Genehmigung beantragt werden. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der neue Grundstückszuschnitt dem geltenden Baurecht entspricht. Für die Antragstellung und Erstellung der Teilungspläne muss ein öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden.
Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung. Für die Durchführung der Teilung muss auch hier ein öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden.
Rechtsgrundlage: