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Dienstleistungen und Infos

Grundstücksteilungen

Sie wollen einen Teil Ihres Grundstückes verkaufen, im Grundbuch belasten oder durch Ihren Hypothekengeber beleihen?
Dann müssen Sie es zuvor in zwei oder mehr Flurstücke aufteilen lassen.

Dienstleistungen und Infos

Vor Teilung eines bebauten Grundstücks muss beim zuständigen Bauamt eine Genehmigung beantragt werden. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der neue Grundstückszuschnitt dem geltenden Baurecht entspricht. Für die Antragstellung und Erstellung der Teilungspläne muss ein öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden.

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung. Für die Durchführung der Teilung muss auch hier ein öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden.

Rechtsgrundlage:

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1776
E-Mail Adresse
bauordnung@bochum.de

Öffnungszeiten

Sie können gerne einen Termin vereinbaren.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus/BVZ). Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum finden Sie unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Bauordnungsamt

Herr Flötemann

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-34 46
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
UFloetemann@bochum.de
Sachbearbeiterin
Bauordnungsamt

Frau Laubstein

Baulasten und Grundstücksteilungen

Telefonnummer
0234 910-3428
Zimmer 1.1.140 (Technisches Rathaus)
E-Mail Adresse
SLaubstein@bochum.de