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Dienstleistungen und Infos

Bildung von Wohn- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Sie benötigen eine Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Dienstleistungen und Infos

Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen:

Die Bescheinigung stellt die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) nach Prüfung der Voraussetzungen aus und siegelt die erforderlichen Aufteilungspläne (Flurkarte / Lageplan, Grundrisse, Schnitt und Ansichten).

Wohn- und Teileigentum kann in bestehenden Gebäuden (Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen) und Neubauten gebildet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Grundlage für die Teilungserklärung der Notare und für die weitere Bildung von Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern.

Bei Bestandsgebäuden erfolgt eine bauordnungsrechtliche Prüfung.

Bei Neubauten ergeht der Bescheid nach der erteilten Baugenehmigung.

Der Antrag ist durch den Grundstückseigentümer oder einen Bevollmächtigten zu stellen.

Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumgesetz (WEG) wird benötigt:

  • der ausgefüllte Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Pläne von allen Gebäudeteilen und baulichen Nebenanlagen
  • Grundrisse von allen Geschossen (mit Bezifferung aller zu demselben Wohnungs- / Teileigentum gehörenden Einzelräume)
  • Ansichten von allen sichtbaren Gebäudeteilen
  • Schnitte (mit Bezifferung)
  • Aktueller Lageplan oder Flurkarte

Alle Zeichnungen und Karten sind im Maßstab 1:100 einzureichen.

Hinweis: Den Antrag und die Anlagen bitte in doppelter Ausfertigung und geheftet einreichen.

Die Kosten richten sich nach den Tarifstellen 2.7.1 und 2.7.2 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:

2.7 Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetztes

2.71 Ausfertigung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Absatz 4 Nr. 1

  • 100 Euro (je weitere Ausfertigung 30 Euro)

2.72 Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Absatz 4 Nr. 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) - Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • je Sondereigentum: 50 Euro - 150 Euro
  • je Garagenstellplatz: 20 Euro
  • für jede Mehrausfertigung: 30 Euro

Es ergeht eine Kostenentscheidung (Rechnung).

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1776
E-Mail Adresse
bauordnung@bochum.de

Öffnungszeiten

Sie können gerne einen Termin vereinbaren.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 (Rathaus/BVZ). Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum finden Sie unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Bauordnungsamt

Herr Frick

Schornsteinfegerangelegenheiten, Anträge zum Wohnungseigentumgesetz, Flüssiggasanlagen, Klein-FeuAnlVO

Telefonnummer
0234 910-3438
Zimmer 1.3.150
E-Mail Adresse
Frick@bochum.de