Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen:
Die Bescheinigung stellt die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) nach Prüfung der Voraussetzungen aus und siegelt die erforderlichen Aufteilungspläne (Flurkarte / Lageplan, Grundrisse, Schnitt und Ansichten).
Wohn- und Teileigentum kann in bestehenden Gebäuden (Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen) und Neubauten gebildet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Grundlage für die Teilungserklärung der Notare und für die weitere Bildung von Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern.
Bei Bestandsgebäuden erfolgt eine bauordnungsrechtliche Prüfung.
Bei Neubauten ergeht der Bescheid nach der erteilten Baugenehmigung.
Der Antrag ist durch den Grundstückseigentümer oder einen Bevollmächtigten zu stellen.
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