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Dienstleistungen und Infos

Baugenehmigung

Sie möchten Ihren Traum von einem eigenen Haus verwirklichen oder Ihr vorhandenes Haus umbauen, erweitern oder anders nutzen?

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Für alle Baumaßnahmen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich – also für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und für den Abbruch von baulichen Anlagen. Gesetzliche Grundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Welches Genehmigungsverfahren muss durchgeführt werden?

Grundsätzlich ist zwischen dem vereinfachten und dem normalen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden.

  • Das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt für viele Gebäudearten, insbesondere für Wohnbauten und kleinere, gemischt genutzte Bauvorhaben. Der Prüfumfang ist hier gegenüber dem normalen Genehmigungsverfahren reduziert.
  • Alle Bauvorhaben, die nicht unter das vereinfachte Verfahren fallen, unterliegen dem sogenannten normalen Genehmigungsverfahren. Dies sind beispielsweise Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1600 Quadratmeter, bauliche Anlagen mit mehr als 30 Meter Höhe sowie Hochhäuser, Schulen oder Krankenhäuser.

Wann ist ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich?

Für Wohngebäude, Stellplätze und Garagen ist keine Genehmigung erforderlich, wenn Sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet werden sollen, dessen Festsetzungen nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist (Genehmigungsfreistellung).

In diesem Fall werden die Bauunterlagen nicht von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Die Verantwortung für den Entwurf übernimmt Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser.

Bitte beachten Sie:
Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, müssen Sie die erforderlichen Planunterlagen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Baubeginn beim Bauordnungsamt einreichen.

Auf Ihren Wunsch hin kann ein Genehmigungsverfahren auch dann durchgeführt werden, wenn Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt ist.

Wann darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden?

Mit dem Bau des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt und die bautechnischen Nachweise - zum Beispiel zur Statik oder zum Schall- und Wärmeschutz - beim Bauordnungsamt eingereicht wurden. Die bautechnischen Nachweise sind in Abhängigkeit des Vorhabens von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen oder aufzustellen.

Der Baubeginn ist dem Bauordnungsamt auch bei von der Genehmigung freigestellten Wohngebäuden, Garagen oder Stellplätzen mitzuteilen. Hierbei gilt bereits die erste Erdbewegung für die Baugrube oder für das Fundament als Baubeginn.

Wie lange gilt die Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit dem Bau begonnen wird oder wenn dieser ein Jahr unterbrochen worden ist.

Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Amtliche Formulare und Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

Bauberatung:
Im Baubürgerbüro Bochum können Sie online einen Termin vereinbaren, falls Fragen bestehen oder Sie sich zu Ihrem Bauvorhaben informieren möchten:

Bauherrenauskunft:
In der Eingangsbestätigung zu Ihrem Bauantrag wurden Ihnen die Behörden mitgeteilt, die an dem Baugenehmigungsverfahren beteiligt sind. Diese Beteiligung erfolgt in der Regel über das Online-Verfahren “Elektronische Antragskonferenz”. Dazu werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen elektronisch erfasst und den Behörden für die Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Als Antragstellerin oder Antragsteller können Sie sich über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens informieren.

Mit der Eingangsbestätigung haben Sie die Zugangsdaten erhalten, die Sie benötigen, um Ihre Internetauskunft aufrufen zu können. Auf der Anmeldeseite tragen Sie bitte unter “Vorgang” die Registriernummer Ihres Antrages ein. In das Feld Passwort tragen Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Passwort ein.

Für die Baugenehmigung müssen Sie einen schriftlichen Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum einreichen.

Die erforderlichen Bauvorlagen werden von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser erstellt - in der Regel Ihre Architektin oder Ihr Architekt. Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser kann auch sein:

  • eine Bauingenieurin oder ein Bauingenieur (Voraussetzung: Mitglied der Ingenieurkammer Bau)
  • eine Innenarchitektin oder ein Innenarchitekt (Voraussetzung: Mitglied der Architektenkammer).

Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser begleitet Sie auch bei der Antragstellung.

Der Bauantrag muss von Ihnen sowie von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben werden, für die Bauvorlagen genügt die Unterschrift der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers.

Ihrem Antrag müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen in mindestens zweifacher Ausfertigung beilegen:

  • Bauantragsvordruck,
  • Lageplan,
  • beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte,
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck,
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),
  • bautechnische Berechnungen (umbauter Raum, Nutzfläche, Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung).

Welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall einzureichen sind, können Sie bei der Bauberatung der Stadt Bochum erfragen.

Adresse / Kontakt

Bauordnungsamt
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 0234 910-2970 (Infotheke)
Telefonnummer 2
0234 0234 910-2940 (Infotheke)
E-Mail Adresse
bauordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Sie können über die Online-Terminvergabe einen Termin für die Bauberatung buchen.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter www.parken-in-bochum.de.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Infotheke im Technischen Rathaus
Bauordnungsamt

Herr Pekruhl

Telefonnummer
0234 910-2940
Infotheke im Technischen Rathaus
Bauordnungsamt

Frau Krüger

Telefonnummer
0234 910-2970

Zentrale E-Mail-Adresse:

baubuergerbuero@bochum.de