Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Übersicht über Ihr Baugenehmigungsverfahren. Sie können die elektronisch erfassten Dokumente ansehen. Dazu benötigen Sie den Acrobat Reader.
Die beteiligten Behörden und der Bearbeitungsstand wird Ihnen in einer Übersicht dargestellt.
Es gibt drei Bearbeitungszustände:
Bearbeitet:
Die beteiligte Behörde hat dem Bauordnungsamt geantwortet.
Die Antwort kann bereits die Stellungnahme enthalten, es kann sich aber zum Beispiel auch um die Anforderung weiterer Unterlagen handeln. Das ist unter anderem auch der Grund dafür, wenn dieselbe Behörde mehr als einmal angezeigt wird. Im genannten Beispiel wird die Behörde ein weiteres mal beteiligt, wenn die benötigten Unterlagen vorliegen.
In Bearbeitung:
Die beteiligte Behörde hat noch nicht geantwortet.
Bitte beachten Sie, dass die Behörden unterschiedliche lange Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme haben.
Nicht zuständig:
Es gibt Behörden, die standardmäßig bei jedem Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden. Dies liegt daran, dass das Bauordnungsamt nicht ausschließen kann, dass diese Behörden zu beteiligen sind. Die Prüfung wird im Einzelfall von der Behörde durchgeführt. Ist sie nicht zuständig, ist eine Stellungnahme nicht erforderlich und die Behörde teilt dies entsprechend mit.
Obwohl es scheint, als enthielten die beteiligten Behörden weiterführende Links, ist dies nicht so. Dass die beteiligten Behörden eine Verlinkung enthalten, hat technische Gründe. Tatsächlich ist der Link leer und enthält keine weiteren Informationen.