Bitte beachten Sie, dass Antragsstellungen und Terminvereinbarungen nicht per E-Mail möglich sind. Nutzen Sie hierzu bitte den hinterlegten Antrag und senden uns diesen zu.
Für alle weiteren Anliegen können Sie uns zu den telefonischen Sprechzeiten über unsere Telefonhotline oder per Online-Kontaktformular kontaktieren.
Zuständig für folgende Personengruppen
- Asylbewerber*innen
- Asylberechtigte
- Anerkannte Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen mit Abschiebehindernissen
- alle Aufenthalte gemäß §§ 22 bis 26 AufenthG
und deren Familienangehörige
Ihr Kontakt zu uns:
- Telefonhotline: 0234 910-3777
(Erreichbar: montags bis donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) - Online-Kontaktformular
(für allgemeine Anfragen und das Nachreichen von Unterlagen)