Bitte beachten Sie, dass Antragsstellungen und Terminvereinbarungen nicht per E-Mail möglich sind. Nutzen Sie hierzu bitte den hinterlegten Antrag und senden uns diesen zu.
Zuständig für folgende Personengruppen
- Asylbewerber*innen
- Asylberechtigte
- Anerkannte Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen mit Abschiebehindernissen
- alle Aufenthalte gemäß §§ 22 bis 26 AufenthG
und deren Familienangehörige
Telefon: 0234 910-3777
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr