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Ausländerbüro

E-Mail-Kontaktadressen des Ausländerbüros

Die passende E-Mail-Adresse richtet sich nach Ihrem Anliegen.

Ausländerbüro

Zuständig für folgende Personengruppen

  • Asylbewerber*innen
  • Asylberechtigte
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Personen mit Abschiebehindernissen
  • alle Aufenthalte gemäß §§ 22 bis 26 AufenthG

und deren Familienangehörige

Kontakt: auslaenderbuero-humanitaer@bochum.de

Zuständig für Personengruppen, die sich

  • in einem Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen Qualifikationen befinden
  • in einer Ausbildung und im Studium befinden
  • die einen Aufenthaltstitel / eine Blaue Karte EU zur Beschäftigung haben

und deren Familienangehörige

 

Kontakt: auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de

Zuständig für folgende Personengruppen:

  • Familienangehörige von Deutschen
  • Inhaber*innen von Niederlassungserlaubnissen
  • Inhaber*innen von besonderen Aufenthaltstiteln (u.a. §§ 31, 37, 38, 38a)
  • Aufenthaltserlaubnis nach ARB-Recht (betrifft nur türkische Staatsangehörige)

Kontakt: auslaenderbuero-sonstige-aufenthalte@bochum.de

Kontakt: auslaenderbuero-rechtsstelle@bochum.de

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens beziehungsweise bei Ehepaaren und Familien nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes: