BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F046&formtecid=3&areashortname=AMT11

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eines Kindes

Sie möchten die Aufenthaltsgenehmigung eines Kindes verlängern lassen (gilt nicht für Kinder von EU-Staatsangehörigen und EFTA-Staatsangehörigen, Kindern von Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern, sowie Kindern von deutschen Staatsangehörigen oder Asylberechtigten).

Dienstleistungen und Infos

Eine befristete Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nur auf Antrag möglich.

Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen einer gesetzlichen Vertretung (in der Regel durch einen Elternteil).

Rechtsgrundlage

Hinweis:

Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf ein Termin zur Verlängerung geschickt.

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein biometrisches Foto (Sie können auch die Smarte Fotobox im Rathaus nutzen.)
  • aktuelle Schulbescheinigung
  • Einkommensunterlagen von den Eltern (z. B. Jobcenterbescheid, die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen o. ä.)

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei Bezug von öffentlichen Mitteln Gebühren zu ermäßigen beziehungsweise nicht zu erheben.

Die Gebühr kann in bar oder mit einer EC-Karte und PIN bezahlt werden.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Sonstige

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-sonstige-aufenthalte@bochum.de