Eine befristete Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nur auf Antrag möglich.
Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen einer gesetzlichen Vertretung (in der Regel durch einen Elternteil).
Sie möchten die Aufenthaltsgenehmigung eines Kindes verlängern lassen (gilt nicht für Kinder von EU-Staatsangehörigen und EFTA-Staatsangehörigen, Kindern von Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern, sowie Kindern von deutschen Staatsangehörigen oder Asylberechtigten).
Eine befristete Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nur auf Antrag möglich.
Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen einer gesetzlichen Vertretung (in der Regel durch einen Elternteil).
Im Bochumer Serviceportal stehen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf ein Termin zur Verlängerung geschickt.
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Es besteht auch die Möglichkeit, bei Bezug von öffentlichen Mitteln Gebühren zu ermäßigen beziehungsweise nicht zu erheben.
Die Gebühr kann in bar oder mit einer EC-Karte und PIN bezahlt werden.
Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Vorsprache nur mit Termin möglich
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.