Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F011&formtecid=3&areashortname=Amt11

Nachweis des Rechtes auf Freizügigkeit

Eine Bescheinigung über die Feststellung der Freizügigkeit wird nicht mehr ausgestellt. Das Recht auf Freizügigkeit muss jedoch weiterhin nachgewiesen werden.

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Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger sind Sie unter anderem, wenn Sie

  • Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind
  • als Arbeitnehmer auf Weisung für einen anderen tätig werden,
  • sich als Dienstleistungserbringer oder Dienstleistungsempfänger kurzzeitig im Bundesgebiet aufhalten,
  • Nichterwerbstätiger, zum Beispiel Student sind,
  • Verbleibeberechtigter sind,
  • Familienangehöriger in aufsteigender oder absteigender Linie sind.

Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten von Amts wegen beim Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis / EU.

Bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro geben Sie an, welche der oben genannten Freizügigkeitsvoraussetzungen Sie erfüllen. Sie bekommen ein Formular ausgehändigt (Aufenthaltsanzeige) auf dem Sie Ihre Wohnsitznahme mitteilen. Unabhängig von einer möglichen persönlichen Vorsprache im Ausländerbüro übersendet das Bürgerbüro die entsprechende Selbstauskunft postalisch an das Ausländerbüro.

Rechtsgrundlage

Folgender Onlinedienst steht Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:

Sie brauchen nichts weiter mitzubringen.

Bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro haben Sie Ihre Wohnsitznahme bereits in einem Formular (Aufenthaltsanzeige) mitgeteilt. Das Bürgerbüro übersendet die entsprechende Selbstauskunft postalisch an das Ausländerbüro.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Sonstige

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-sonstige-aufenthalte@bochum.de