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Dienstleistungen und Infos

Aufenthaltsgestattung

Sie haben einen Asylantrag gestellt und benötigen ein Ausweisdokument.

Dienstleistungen und Infos

Es muss ein Asylantrag bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung oder bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt worden sein.

Zur Durchführung des Asylverfahrens wird der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Mit der Aufenthaltsgestattung ist es nicht erlaubt das Bundesgebiet zu verlassen.

Rechtsgrundlage: §55 Abs. 1 AsylG i. V. m. § 63 AsylG

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

  • Nachweis über die Asylantragstellung
  • alle Dokumente aus dem Heimatland (Nationalpass, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Registerauszug usw.)
  • aktuelles biometrisches Foto (Sie können auch die Smarte Fotobox im Rathaus nutzen.)
  • Geburtsurkunde bei Neugeborenen

Sowohl für die Ersterteilung als auch für die Verlängerung werden keine Gebühren erhoben.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Humanitär

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-humanitaer@bochum.de