Es sind Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie sowie über ausreichend vorhandenen Wohnraum zu erbringen.
Zu erbringende Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie:
- bei Arbeitnehmern:
- Einkommensnachweise (Gehaltsnachweise, Lohnnachweise der letzten drei Monate, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und erwerbstätigen Kindern),
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und von erwerbstätigen Kindern),
- Arbeitsvertrag
- bei Selbstständigen / Freiberuflichen:
- Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinnrechnung und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung
- bei nichterwerbstätigen Ehegatten:
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch andere Familienmitglieder (wie vorstehend)
Zu erbringende Nachweise über ausreichenden Wohnraum:
- Nachweis ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl (nur erforderlich, wenn der Mietvertrag der Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde)
- Nachweis der Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung - Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters beziehungsweise aktueller Kontoauszug)
- Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins und Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes / Wohngeldes)