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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F046&formtecid=3&areashortname=AMT11

Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen (gilt nicht für Staatsangehörige der EU-Staaten und EFTA-Staaten).

Dienstleistungen und Infos

Es sind Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie sowie über ausreichend vorhandenen Wohnraum zu erbringen.

Zu erbringende Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie:

  • bei Arbeitnehmern:
    • Einkommensnachweise (Gehaltsnachweise, Lohnnachweise der letzten drei Monate, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und erwerbstätigen Kindern),
    • aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und von erwerbstätigen Kindern),
    • Arbeitsvertrag
  • bei Selbstständigen / Freiberuflichen:
    • Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinnrechnung und Verlustrechnung des Steuerberaters)
    • Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung
  • bei nichterwerbstätigen Ehegatten:
    • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch andere Familienmitglieder (wie vorstehend)

Zu erbringende Nachweise über ausreichenden Wohnraum:

  • Nachweis ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl (nur erforderlich, wenn der Mietvertrag der Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde)
  • Nachweis der Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung - Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters beziehungsweise aktueller Kontoauszug)
  • Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins und Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes / Wohngeldes)

Rechtsgrundlage

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:

  • Antragsformular (Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • gültiger Nationalpass
  • ein biometrisches Foto bei Ersterteilung (Sie können auch die Smarte Fotobox im Rathaus nutzen.)
  • Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei Bezug von öffentlichen Mitteln Gebühren zu ermäßigen beziehungsweise nicht zu erheben.

Die Gebühr kann in bar oder mit einer EC-Karte und PIN bezahlt werden.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stammberechtigten. Der Familienangehörige gehört in das Team, in das auch der Stammberechtigte gehört.

Ausländerbüro

Team Humanitär

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-humanitaer@bochum.de
Ausländerbüro

Team Ausbildung und Erwerbstätigkeit

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de
Ausländerbüro

Team Sonstige

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-sonstige-aufenthalte@bochum.de