Sie wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtling als
- Asylberechtigte/r
- Flüchtling
- Subidiärer Schutzberechtigter anerkannt
oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Abschiebehindernisse bezüglich Ihrer Person festgestellt
- Sie sind im Besitz einer sonstigen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 25a, 25b
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragen möchten, ist der Antrag schriftlich zu stellen.