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Dienstleistungen und Infos

Übertragung eines Aufenthaltstitels

Sie haben einen neuen Nationalpass erhalten und möchten daher Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis übertragen lassen?

Dienstleistungen und Infos

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

  • Bitte bringen Sie zu dem Termin dann unbedingt Ihren neuen Pass im Original mit!
  • Bitte beachten Sie, dass keine anderen Fragen oder Anträge bei diesem Termin bearbeitet werden können (zum Beispiel Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis et cetera)

Um die notwendige Übertragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorzunehmen beziehungsweise sich beraten zu lassen, buchen Sie bitte einen Online-Termin.

Online-Terminvereinbarung

  • Nationalpass
  • eAT
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Die Gebühr beträgt 67 Euro, für Minderjährige 33,50 Euro.

Sie können die Gebühr an unserem Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte zahlen.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Aufenthaltsangelegenheiten
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1994
E-Mail Adresse
auslaenderbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Grundsätzlich benötigen Sie für die Vorsprache beim Ausländerbüro einen Termin, den Sie mit Ihrer Ansprechperson vereinbaren können.

In dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel der Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden oder bei bereits abgelaufener Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung besteht die Möglichkeit zu folgenden Zeiten beim Ausländerbüro vorzusprechen:

Montag, Dienstag und Freitag:
8 bis 11:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
9 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Online Kontakt aufnehmen

Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:

Montag bis Donnerstag:
8 bis 10 Uhr

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens beziehungsweise bei Ehepaaren und Familien nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes:

Übersicht der Ansprechpersonen