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Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Sie haben schon seit längerem eine Aufenthaltserlaubnis und möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland durch eine Niederlassungserlaubnis rechtlich verfestigen.

Dienstleistungen und Infos

Die Niederlassungserlaubnis ist die rechtliche Absicherung des Daueraufenthaltes. Sie gewährt ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.

Ausländer, die sich seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis befinden, haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, zählen hierzu im Wesentlichen

  • die Sicherung des Lebensunterhaltes,
  • die Leistung von mindestens 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • in den letzten drei Jahren keine Verurteilungen zu Straftaten in relevanten Umfang,
  • bei Arbeitnehmern, dass ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und die für die jeweilige Beschäftigung erforderlichen Erlaubnisse (Berufserlaubnis; zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten) vorliegen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen und
  • ausreichender Wohnraum.

Die Ehegatten von Ausländern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind, erlangen unter den gleichen Voraussetzungen nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

Ist ein ausländisches Kind bei der Vollendung seines 16. Lebensjahres bereits seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, wird die Niederlassungserlaubnis ohne weitere Voraussetzungen erteilt. Später nachgezogene Kinder erlangen nach fünfjährigen Aufenthaltserlaubnisbesitzes einen Rechtsanspruch unter erleichterten Bedingungen.

Nachgezogenen Familienangehörigen von Deutschen ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen, die aus humanitären Gründen erteilt wurden (§§ 22 bis 25 AufenthG), kann nach einer Besitzzeit von drei beziehungsweise fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Rechtsgrundlage

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:

Hinweis:

Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf ein Termin zur Verlängerung geschickt.

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • gültiger Nationalpass
  • ein biometrisches Foto (Sie können auch die Smarte Fotobox im Rathaus nutzen.)
  • gegebenenfalls aktuelle Schulbescheinigung
  • Nachweis über 60 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum, unter Angabe der Höhe der Warmmiete
  • Nachweis über den Abschluss eines Integrations- und Orientierungskurses

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Die Gebühr kann in bar oder mit einer EC-Karte und PIN bezahlt werden.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Sonstige

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-sonstige-aufenthalte@bochum.de