Die Niederlassungserlaubnis ist die rechtliche Absicherung des Daueraufenthaltes. Sie gewährt ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
Ausländer, die sich seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis befinden, haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, zählen hierzu im Wesentlichen
- die Sicherung des Lebensunterhaltes,
- die Leistung von mindestens 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- in den letzten drei Jahren keine Verurteilungen zu Straftaten in relevanten Umfang,
- bei Arbeitnehmern, dass ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und die für die jeweilige Beschäftigung erforderlichen Erlaubnisse (Berufserlaubnis; zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten) vorliegen,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechtsordnung und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen und
- ausreichender Wohnraum.
Die Ehegatten von Ausländern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind, erlangen unter den gleichen Voraussetzungen nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Ist ein ausländisches Kind bei der Vollendung seines 16. Lebensjahres bereits seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, wird die Niederlassungserlaubnis ohne weitere Voraussetzungen erteilt. Später nachgezogene Kinder erlangen nach fünfjährigen Aufenthaltserlaubnisbesitzes einen Rechtsanspruch unter erleichterten Bedingungen.
Nachgezogenen Familienangehörigen von Deutschen ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen, die aus humanitären Gründen erteilt wurden (§§ 22 bis 25 AufenthG), kann nach einer Besitzzeit von drei beziehungsweise fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.